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eine anerkannte Beratungsstelle
Beschäftigte mit niedrigem und mittlerem Einkommen können einen Prämiengutschein beantragen. Mit der Ausgabe von Prämiengutscheinen unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die individuelle berufliche Weiterbildung.
Tipp: Im Onlineauftritt www.bildungspraemie.info finden Sie alle wesentlichen Informationen zu den Fördermaßnahmen.
Voraussetzungen für den Erhalt des Prämiengutscheins sind:
Folgende Personen können keine Prämiengutscheine erhalten:
Über die Einzelheiten der Voraussetzungen informiert Sie Ihre Ansprechperson bei der Beratungsstelle.
Wenden Sie sich an eine der anerkannten Beratungsstellen. Dort erhalten Sie ausführliche Informationen über die für Sie infrage kommenden Kurse oder Prüfungen. Ihre Beraterin oder Ihr Berater erläutert Ihnen auch die unterschiedlichen Finanzierungsmodelle. Ihre Beratungskraft verfasst außerdem ein Protokoll, das beide Seiten unterschreiben müssen.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, stellt Ihnen die Beratungsstelle einen Bildungsprämiengutschein aus. Auf diesem Gutschein müssen üblicherweise mindestens drei Kursanbieter genannt sein. Sie buchen die Weiterbildungsmaßnahme bei einem der auf dem Gutschein genannten Anbieter.
Die Weiterbildungsmaßnahme muss innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins beginnen. Üblicherweise ist der Gutschein sechs Monate gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
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